Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für alle Leistungen von ClearMedia.
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen ClearMedia AG und ihren Kunden für IT-Services, Cloud, Hosting, Housing, IT-Security, KI-Leistungen und Software-Entwicklung.
Fair, klar, schweizerisch.
Was gilt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Grundlagen der Zusammenarbeit.
1. Geltungsbereich und Vorrang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der ClearMedia AG (nachfolgend «ClearMedia») gegenüber ihren Kunden. Sie richten sich an Geschäftskunden (B2B).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit ClearMedia ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) das individuell unterzeichnete Angebot bzw. der Einzelvertrag, (2) eine vereinbarte Leistungsbeschreibung oder ein Service Level Agreement (SLA), (3) ein allfälliger Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), (4) diese AGB.
2. Vertragsschluss und Angebote
Angebote von ClearMedia sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch ClearMedia, mit Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden oder mit Aufnahme der Leistung zustande. «Schriftlich» umfasst auch E-Mail.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und diesen AGB. Die auf der Website beschriebenen Leistungen dienen der Übersicht und sind nicht abschliessend; massgebend ist die konkrete Vereinbarung. ClearMedia darf Leistungen weiterentwickeln und technisch anpassen, soweit der vereinbarte Zweck gewahrt bleibt und dem Kunden keine wesentlichen Nachteile entstehen.
4. Beizug Dritter
ClearMedia ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer, Vorlieferanten und andere Hilfspersonen beizuziehen. ClearMedia bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich; die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach Ziffer 22.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Zugänge, Mitwirkungshandlungen und technischen Voraussetzungen bereit, die ClearMedia zur Leistungserbringung benötigt. Er benennt eine ansprechbare Kontaktperson, hält Zugangsdaten geheim und sorgt für die Aktualität seiner Kontakt- und Rechnungsangaben. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unterlassener oder mangelhafter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
6. Zulässige Nutzung der Dienste
Der Kunde nutzt die Dienste nur im Rahmen der geltenden Gesetze und der vereinbarten Bestimmungen. Untersagt sind insbesondere die Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, die Verletzung von Rechten Dritter, der Versand unverlangter Massen-E-Mails (Spam) sowie jede Handlung, welche die Infrastruktur von ClearMedia oder Dritter beeinträchtigt oder gefährdet. Der Kunde ist für die über seine Dienste gespeicherten und übermittelten Inhalte und Daten allein verantwortlich.
Bei akuter Gefährdung der Infrastruktur, bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung oder bei behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung darf ClearMedia betroffene Inhalte oder Dienste ohne Vorankündigung sperren. Sie informiert den Kunden, sobald dies möglich und zulässig ist.
7. Preise, Zahlung und Verzug
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus, übrige Leistungen nach Aufwand oder gemäss Vereinbarung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, schuldet er ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahnspesen. Bleibt eine Zahlung trotz einer Mahnung mit einer Nachfrist von 10 Tagen offen, ist ClearMedia berechtigt, die betroffenen Dienste ohne weitere Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren oder zu deaktivieren. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit bleibt bestehen. Eine Wiederinbetriebnahme kann von der vollständigen Begleichung aller offenen Beträge und einer angemessenen Wiederinbetriebnahmegebühr abhängig gemacht werden.
8. Preisanpassung
ClearMedia darf die Preise höchstens einmal pro Kalenderjahr mit einer Vorankündigung von 60 Tagen anpassen, namentlich zur Deckung gestiegener Kosten (z.B. Lizenz-, Energie-, Personal- oder Vorleistungskosten). Erhöht sich der Preis, hat der Kunde das Recht, den betroffenen Dienst ausserordentlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Nimmt er dieses Recht nicht fristgerecht wahr, gilt die Anpassung als genehmigt.
9. Laufzeit und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Leistungen (Managed Services, Cloud, Hosting, Housing, Telefonie u.ä.) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Aktivierung. Danach laufen sie unbefristet weiter und können von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
10. Folgen der Beendigung
Nach Vertragsende stellt ClearMedia dem Kunden die ihn betreffenden Daten während einer angemessenen Frist in einem gängigen Format zum Export bereit, soweit dies technisch möglich und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Danach ist ClearMedia berechtigt und – im Rahmen der Datenschutzpflichten – verpflichtet, die Daten und Systeme des Kunden zu löschen. Ein darüber hinausgehender Migrationsaufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Je nach Leistung.
11. Cloud, Hosting, Housing und Datacenter
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Plattform bezeichnet ist, werden Kundendaten ausschliesslich in den eigenen, georedundanten Rechenzentren von ClearMedia in der Schweiz gespeichert und ruhend verschlüsselt (Encryption at Rest). Bei Housing/Colocation ist der Kunde für die von ihm eingebrachte Hard- und Software sowie deren Lizenzierung verantwortlich; Zutritt zu den Rechenzentren erfolgt nur nach den Sicherheitsvorgaben von ClearMedia.
12. Datensicherung (Backup)
Eine Datensicherung schuldet ClearMedia nur, soweit ein Backup-Service im Abonnement bzw. Angebot ausdrücklich enthalten ist; dessen Umfang, Frequenz und Aufbewahrungsdauer richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ist kein Backup vereinbart, liegt die Sicherung der Daten in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Für Datenverlust ausserhalb eines ausdrücklich vereinbarten Backups haftet ClearMedia nicht (vgl. Ziffer 22).
13. Verfügbarkeit und Service Levels (SLA)
ClearMedia erbringt ihre Dienste mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime), Reaktions- oder Wiederherstellungszeit ist nur geschuldet, wenn sie in einem separaten SLA ausdrücklich vereinbart wurde; nur dann bestehen allfällige Gutschriftsansprüche, und zwar ausschliesslich nach Massgabe dieses SLA. Ohne vereinbartes SLA besteht keine garantierte Verfügbarkeit. Angekündigte Wartungsfenster sowie Unterbrüche, die ClearMedia nicht zu vertreten hat, gelten nicht als Ausfallzeit.
14. Wartung und Änderungen
ClearMedia darf Wartungs-, Update- und Sicherheitsarbeiten durchführen und betroffene Dienste dafür vorübergehend einschränken oder unterbrechen. Planbare Arbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt und in nutzungsschwache Zeiten gelegt. Dringende Sicherheitsmassnahmen darf ClearMedia jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen.
15. Internet-Access und Telefonie
Bei Internet-Access- und Telefonie-Diensten ist ClearMedia teilweise auf Vorleistungen Dritter (z.B. Netzbetreiber) angewiesen; deren Verfügbarkeit liegt ausserhalb ihres Einflussbereichs. Bei internetbasierter Telefonie (VoIP) können Notrufe bei Strom- oder Internetausfall eingeschränkt oder nicht verfügbar sein und die örtliche Zuordnung von Notrufen kann abweichen; der Kunde stellt für Notfälle eine alternative Erreichbarkeit sicher. Eine missbräuchliche oder übermässige Nutzung (z.B. ungewöhnlich hohes Anrufvolumen) darf ClearMedia einschränken.
16. Managed Services, Support und Outsourcing
Bei Managed-Service-, Support- und Outsourcing-Leistungen erbringt ClearMedia eine Dienstleistung (Auftrag), nicht die Garantie eines bestimmten Erfolgs. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs sowie Einsätze auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausserhalb der vereinbarten Servicezeiten werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet.
17. IT-Security
Sicherheitsleistungen reduzieren Risiken nach dem aktuellen Stand der Technik, können aber keine absolute Sicherheit gewährleisten. ClearMedia übernimmt keine Garantie dafür, dass sämtliche Angriffe, Schwachstellen, Schadsoftware oder Datenabflüsse verhindert werden. Der Kunde bleibt für ein angemessenes eigenes Sicherheitsverhalten (z.B. Umgang mit Zugangsdaten, Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Einspielen empfohlener Massnahmen) mitverantwortlich.
18. KI-Leistungen
Ergebnisse aus KI-gestützten Leistungen (z.B. Beratung, Automation, generierte Inhalte oder Auswertungen) können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. ClearMedia übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde prüft die Ergebnisse vor einer produktiven Verwendung eigenverantwortlich und trägt die Verantwortung für den Einsatz in seinen Geschäftsprozessen.
19. Software-Entwicklung
Aufträge zur Software-Entwicklung werden als Werkvertrag erbracht. Sofern nicht anders vereinbart, prüft der Kunde abgelieferte Werke innert 10 Arbeitstagen und zeigt Mängel schriftlich an; die produktive Nutzung gilt als Abnahme. ClearMedia behebt gerügte, von ihr zu vertretende Mängel im Rahmen der Nachbesserung.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des eigens für ihn entwickelten Individual-Codes. Vorbestehende Komponenten, Bibliotheken, Werkzeuge, Frameworks und allgemeines Know-how verbleiben bei ClearMedia; sie darf diese – auch für andere Kunden – weiterverwenden. Eingesetzte Open-Source- und Drittkomponenten unterstehen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
20. Software as a Service (SaaS)
Bezieht der Kunde Software, die ClearMedia nicht ausschliesslich für ihn entwickelt hat, als Service (SaaS), so erhält er für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Alle Rechte an der zugrunde liegenden Software verbleiben bei ClearMedia oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Haftung, Datenschutz, Schlussbestimmungen.
21. Gewährleistung
ClearMedia erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird – ausserhalb eines vereinbarten SLA – nicht zugesichert. Bei Mängeln, die ClearMedia zu vertreten hat, ist die Nachbesserung vorrangig.
22. Haftung
ClearMedia haftet unbeschränkt nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden, soweit zwingendes Recht dies verlangt. Im Übrigen ist die Haftung – auch für leichte und mittlere Fahrlässigkeit – wie folgt begrenzt: Die gesamthafte Haftung pro Vertragsjahr ist auf das Entgelt beschränkt, das der Kunde im betroffenen Dienst in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Produktions- und Betriebsausfall, Datenverlust (soweit nicht aus einem ausdrücklich vereinbarten Backup), Reputationsschäden sowie Ansprüche Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. ClearMedia haftet nicht für die Inhalte und Daten des Kunden.
23. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Umständen beruht, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Terror und Aufruhr; Naturkatastrophen wie Erdbeben, Hochwasser, Unwetter und Brand; Pandemien und Epidemien; Energie- und Strommangellagen sowie der Ausfall öffentlicher Kommunikations- und Versorgungsnetze; Cyberangriffe, insbesondere Überlastangriffe (DDoS), auf ClearMedia oder ihre Vorlieferanten; der Ausfall oder die Leistungsverweigerung von Vorlieferanten und Upstream-Providern; behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Embargos und Sanktionen; sowie Streik und Arbeitskampf.
Während eines Ereignisses höherer Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten, und vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag ohne Entschädigungspflicht kündigen.
24. Datenschutz und Datenbearbeitung
ClearMedia bearbeitet Personendaten nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Soweit ClearMedia im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, geschieht dies als Auftragsbearbeiterin; auf Wunsch wird ein Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Es gilt der Datenstandort gemäss Ziffer 11. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
25. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragsdauer und darüber hinaus vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund von Gesetz oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
26. Referenznennung
ClearMedia darf den Kunden mit Namen und Logo in sachlicher Form als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen.
27. Änderungen dieser AGB
ClearMedia kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Bei einer wesentlichen Schlechterstellung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
28. Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ClearMedia auf Dritte übertragen. ClearMedia darf Verträge im Rahmen einer Umstrukturierung oder Geschäftsübertragung auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen.
29. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.